Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes

26.07.2016

Was und wie?

Das Register der landwirtschaftlichen Familienbetriebe wurde im Jahr 2002 eingeführt, um Ordnung auf dem Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu schaffen und um die Bedingungen im Zusammenhang mit der Eintragung in das Register der landwirtschaftlichen oder Familienbetriebe und das Register der Handelsgesellschaften, Genossenschaften und Gewerbetätigen in der Landwirtschaft festzulegen. 

Die Eintragung in das Register wird das ganze Jahr über in den staatlichen Büros in den Gespannschaften, d.h. im Verwaltungsorgan der Stadt Zagreb durchgeführt.

Die Daten werden in der zentralen Datenbank der landwirtschaftlichen Betriebe im Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Entwicklung gesammelt und werden bei der Umsetzung der Agrarpolitikmaßnahmen und Statistikführung verwendet.

Die Eintragung ist der erste Schritt für Erlangen von staatlichen Subventionen, wobei der Antrag auf die Eintragung oder Anmeldung  eventueller Änderungen beim Staatsverwaltungsamt in der vorgeschriebenen Form eingereicht wird, inkl. Verwaltungsgebühr und erforderliche Unterlagen.   

Weitere Informationen finden Sie im kroatischen Institut für Agrarberatungsdienst.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

Die Eintragung des landwirtschaftlichen Betriebes findet im Landwirtschaftsamt statt – abhängig vom WOHNSITZ angeführt im Personalausweis des Trägers des landwirtschaftlichen Betriebes.   

Von den Unterlagen ist folgendes vorzulegen:

  1. Kopien Personalausweise von den Trägern und Mitgliedern der landwirtschaftlichen Betriebe
  2. Kopie des Giro-Kontos aus der Geschäftsbank 
  3. Besitzblatt aus dem Kataster und Besitz an welchen das Geschäft gebunden ist, welches im Rahmen des Betriebes abgewickelt wird (70,00 kn) …ODER… Grundbuchauszug (20,00 kn)
  4. Formblatt REGISTRIERUNGSBLATT (es wird im Amtsblatt veröffentlicht) – im Rahmen des REGISTRIERUNGSBLATTES findet man auch die TRÄGERERKLÄRUNG, die seitens des Trägers und aller Mitglieder des Betriebes zu beglaubigen (unterzeichnen) ist, aber nur im Falle, wenn der Betrieb die Mitglieder hat.   
  5. Gebührenmarken im Betrag von 70,00 kn

GESETZGEBUNG UND NÜTZLICHE LINKS 

Viel Glück!

OPG RENDULIĆ

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